AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Medieninhabers
Als Inhaber und Betreiber der Webseite finden Sie hier die AGB der Grapos Postmixsirup Vertriebs GmbH, welche nicht rechtsverbindlich für den Lizenznehmer sind: http://grapos.com/agb/
Allgemeine Geschäftsbedingungen des Lizenznehmers
Wie im Impressum angeführt, wird auf dieser Webseite das Leistungsspektrum des Lizenznehmers von Grapos dargestellt. Dessen AGB gelten für Rechtsgeschäfte, welche Sie mit Ihm eingehen.
Firmendaten des Lizenznehmers
IFAA GmbH, Essener Straße 5, 68723 Schwetzingen
Tel.: +49 (0) 6201 / 23769, Fax: +49 (0) 6201 / 23136, Email: office@grapivit.de
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Fassung vom Jänner 2018
Allgemeine Liefer- und Zahlungsbedingungen für den Vertrieb von IFAA GmbH GrapiVit Deutschland
IFAA GmbH, Essener Straße 5, 68723 Schwetzingen
§ 1. Anwendungsbereich
Für alle Lieferungen, auch solche aus zukünftigen Geschäftsabschlüssen, sind ausschließlich die nachstehenden Bedingungen maßgebend. Etwaige von diesen Bedingungen abweichende Einkaufsbedingungen des Käufers gelten nur dann, wenn sie von uns ausdrücklich schriftlich bestätigt sind. Die eventuelle Unwirksamkeit eines Teils der nachstehenden Bedingungen berührt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht.
§ 2. Angebot und Vertragsabschluss
Unsere Angebote erfolgen stets, soweit sie nicht befristet sind, freibleibend. Aufträge gelten erst dann als angenommen, wenn sie von uns schriftlich bestätigt sind. Für den Inhalt des Vertragsverhältnisses ist ausschließlich unsere schriftliche Bestätigung maßgebend. Muster gelten als Typmuster, die Eigenschaften des Musters werden nicht garantiert.
§ 3. Lieferung
Die Lieferung erfolgt, falls nichts anderes vereinbart ist, innerhalb der vereinbarten Lieferzeit ab unserem jeweiligen Auslieferungslager. Umstände, welche die Herstellung oder Lieferung verkaufter Ware unmöglich machen oder übermäßig erschweren, ebenso alle Fälle höherer Gewalt, behördliche Maßnahmen, Betriebs – und Verkehrsstörungen und dergleichen, auch soweit sie unsere Lieferanten betreffen, entbinden uns für die Dauer der Behinderung und deren Nachwirkung von der Lieferungspflicht. Zu einer Nachlieferung der ausgefallenen Mengen sind wir nicht verpflichtet. Ansprüche des Käufers auf Schadenersatz sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn der Verkäufer die Pflichtverletzung zu vertreten hat, und für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Käufers beruhen. Einer Pflichtverletzung des Käufers steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
§ 4. Versand
Wir verpacken und versenden nach unserem besten Ermessen. Als Nachweis einwandfreier Verpackung genügt die unbeanstandete Annahme der Ware durch den Warenempfänger.
§ 5. Mängelrüge
Im Falle begründeter Mängelrügen sind wir lediglich verpflichtet, die gelieferte Ware zurückzunehmen und nach unserer Wahl entweder den Kaufpreis entsprechend dem Anteil der gerügten oder beanstandeten Ware zu der Gesamtlieferung zu ermäßigen oder mangelfreie Ersatzware zu liefern. Sofern wir Ersatzlieferung gewählt haben und diese fehlschlägt, leben die gesetzlichen Rechte des Käufers auf Rücktritt vom Vertrag oder auf Minderung des Kaufpreises wieder auf. Darüber hinausgehende Ansprüche seitens des Käufers sind ausgeschlossen.
§ 6. Verjährung
Ansprüche des Käufers wegen Sachmängel verjähren in einem Jahr.
§ 7. Zahlung
Für die Rechnungsstellung sind allein die von unseren Auslieferungslagern beim Abgang ermittelten Mengen maßgebend. Unsere Rechnungen sind sofort nach Erhalt der Rechnungen und Ware ohne Abzug zahlbar. Bei Überschreitung der Zahlungsfrist sind wir unter Vorbehalt der Geltendmachung etwaigen weiteren Verzugschadens berechtigt, Zinsen in Höhe von 9{c5c33558298bcd5528eedffb83f966c4326b6eb7a6cae9b1f902edc60a66b145} über dem jeweiligen Basiszinssatz ab Verfalltag bis zum Zahlungstag in Rechnung zu stellen. Darüber hinaus sind wir berechtigt, die Versendung weiterer Lieferungen bis zur Zahlung aller fälligen Rechnungen aufzuschieben. Wir behalten uns das Recht vor, unseren Anspruch auf Kaufpreiszahlung an Dritte abzutreten.
§ 8. Zahlungsverzug
Ist der Käufer mit seiner Zahlung im Verzug oder hat er seine Zahlungen eingestellt oder liegen Tatsachen vor, welche geeignet sind, die Kreditwürdigkeit des Käufers herabzumindern, so sind wir ohne weiteres berechtigt, die sofortige Bezahlung sämtlicher Lieferungen oder die sicherungsweise Rückgabe der gelieferten Ware zu fordern, sowie nach unserem Ermessen Vorauszahlung oder Sicherungsleistung für noch zu liefernde Waren zu verlangen oder ganz vom Vertrag zurückzutreten.
§ 9. Eigentumsvorbehalt
Bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises sowie bis zur Zahlung aller früheren Warenlieferungen innerhalb der Geschäftsverbindung – einschließlich aller Nebenforderungen – bleiben die gelieferten Waren unser Eigentum. Der Käufer ist bis dahin nicht berechtigt, die Waren an Dritte zu verpfänden oder zur Sicherung zu übereignen. Im Falle einer Pfändung durch Dritte hat uns der Käufer hiervon unverzüglich zu benachrichtigen. Soweit der Käufer unter Eigentumsvorbehalt stehende Ware verarbeitet oder umbildet, gelten wir als Hersteller im Sinne des § 950 BGB und erwerben das Eigentum, gegebenenfalls das Miteigentum, an den Zwischen – oder Enderzeugnissen. Der Käufer ist nur Verwahrer. Er ist berechtigt, die Ware oder das hieraus hergestellte Fabrikat im ordnungsgemäßen Verkaufsgang zu veräußern. Die aus der Weiterveräußerung oder einem sonstigen Rechtsgrund gegen Dritte entstehenden Forderungen tritt er hiermit sämtlich an uns zur Sicherung ab, und zwar auch insoweit, als die Ware verarbeitet ist. Solange der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt, ist er ermächtigt, diese Forderungen für unsere Rechnung einzuziehen. Die Aufrechnung gegenüber unserer Kaufpreisforderung ist ausgeschlossen, wenn nicht die Gegenforderung unbestritten oder rechtskräftig festgestellt worden ist.
§ 10. Erfüllungsort
Erfüllungsort ist Schwetzingen
§ 11. Gerichtsstand
Gerichtsstand für Kaufleute ist Schwetzingen
Stand Juni 2019
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